Richtlinien für die Prüfung
TEIL A RICHTLINIEN FÜR DIE FORMALPRÜFUNG
 

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       KAPITEL I EINLEITUNGKAPITEL I EINLEITUNG  
 

TEIL A

RICHTLINIEN FÜR DIE FORMALPRÜFUNG

 

TEIL A

INHALTSVERZEICHNIS

 

 

 

KAPITEL I

EINLEITUNG

 

1.

Überblick

 

2.

Zuständigkeit für die Formalprüfung

 

3.

Zweck des Teils A

 

4.

Andere für die Formalprüfung relevante Teile

 

KAPITEL II

EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG

 

1.

Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?

 

1.1

Unmittelbare Einreichung von Anmeldungen oder Einreichung auf dem Postweg

 

1.2

Einreichung von Anmeldungen per Telefax

 

1.3

Einreichung von Anmeldungen in elektronischer Form

 

1.4

Einreichung von Anmeldungen durch andere Verfahren

 

1.5

Nachreichung von Schriftstücken

 

1.6

Schecks und Abbuchungsaufträge

 

1.7

Weiterleitung von Anmeldungen

 

1a.

Nummerierungssysteme für die Anmeldungen

 

1a.1

Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

 

1a.2

Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

 

2.

Zur Einreichung von Anmeldungen berechtigte Personen

 

3.

Verfahren bei der Einreichung

 

3.1

Eingang; Bestätigung

 

3.2

Einreichung bei einer zuständigen nationalen Behörde

 

4.

Eingangsprüfung

 

4.1

Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags

 

4.1.1

Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird

 

4.1.2

Identifizierung des Anmelders

 

4.1.3

Beschreibung und Patentansprüche

 

4.1.4

Mängel

 

4.1.5

Anmeldetag

 

4.2

Weitere Erfordernisse

 

4.2.1

Anmelde- und Recherchengebühr

 

4.2.2

Übersetzung

 

4.2.3

Als zurückgenommen geltende Anmeldung

 

4.3

Formalprüfung

 

KAPITEL III

FORMALPRÜFUNG

 

1.

Allgemeines

 

1.1

Formerfordernisse

 

1.2

Sonstige Überprüfung

 

2.

Vertretung

 

2.1

Erfordernisse

 

2.2

Nichteinhaltung

 

3.

Formerfordernisse

 

3.1

Allgemeines

 

3.2

Unterlagen der Anmeldung, Schriftstücke, die eine dieser Unterlagen ersetzen, sowie Übersetzungen

 

3.3

Sonstige Unterlagen

 

3.4

Unterschrift

 

4.

Erteilungsantrag

 

4.1

Allgemeines

 

4.2

Prüfung des Erteilungsantrags

 

4.2.1

Angaben zum Anmelder

 

4.2.2

Unterschrift

 

5.

Erfindernennung

 

5.1

Allgemeines

 

5.2

Verzicht auf die Nennung als Erfinder

 

5.3

Einreichung der Erfindernennung in einem gesonderten Schriftstück

 

5.4

Mitteilung

 

5.5

Mängel

 

5.6

Unrichtige Erfindernennung

 

6.

Prioritätsanspruch (siehe auch C-V)

 

6.1

Allgemeines

 

6.2

Liste der Vertragsstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft

 

6.3

Mehrere Prioritäten

 

6.4

Prüfung der Prioritätsunterlage

 

6.5

Prioritätserklärung

 

6.6

Prioritätsfrist

 

6.7

Abschrift der früheren Anmeldung (Prioritätsunterlage)

 

6.8

Übersetzung der früheren Anmeldung

 

6.9

Fehlender Prioritätsanspruch

 

6.10

Erlöschen des Prioritätsanspruchs

 

6.11

Unterrichtung

 

7.

Bezeichnung der Erfindung

 

7.1

Erfordernisse

 

7.2

Verantwortung

 

8.

Unzulässige Angaben

 

8.1

Öffentliche Ordnung und gute Sitten

 

8.2

Herabsetzende Äußerungen

 

9.

Anspruchsgebühren

 

10.

Einreichung von Zeichnungen

 

11.

Zusammenfassung

 

11.1

Allgemeines

 

11.2

Inhalt der Zusammenfassung

 

11.3

Zur Veröffentlichung mit der Zusammenfassung vorgeschlagene Zeichnung

 

12.

Benennung von Vertragsstaaten

 

12.1

Allgemeines

 

12.2

Benennungsgebühr; Fristen

 

12.3

Folgen der Nichtzahlung der Benennungsgebühren; Nachfrist

 

12.4

Nicht ausreichende Zahlung der Zuschlagsgebühr

 

12.5

Als zurückgenommen geltende Anmeldung

 

12.6

Erteilungsantrag

 

12.7

Angabe der Vertragsstaaten

 

12.8

Erforderliche Gebührenhöhe

 

12.9

Zurücknahme einer Benennung

 

12.10

Euro-PCT-Anmeldungen, die in die europäische Phase eintreten

 

13.

Erstreckung europäischer Patentanmeldungen und europäischer Patente auf Nichtvertragsstaaten des EPÜ

 

13.1

Allgemeines

 

13.2

Frist für die Zahlung der Ersteckungsgebühr

 

13.3

Zurücknahme der Erstreckung

 

13.4

Erstreckungsantrag

 

13.5

Nationales Register

 

14.

Beseitigung von Mängeln

 

14.1

Verfahren

 

14.2

Fristen für die Beseitigung von Mängeln

 

KAPITEL III - Anlage LISTE DER VERTRAGSSTAATEN DER PARISER VERBANDSÜBEREINKUNFT (siehe III, 6.2)

 


KAPITEL IV

SONDERBESTIMMUNGEN

 

1.

Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)

 

1.1

Allgemeines

 

1.1.1

Wann kann eine Teilanmeldung eingereicht werden?

 

1.1.2

Wer kann eine Teilanmeldung einreichen?

 

1.2

Anmeldetag einer Teilanmeldung; Prioritätsanspruch

 

1.2.1

Anmeldetag

 

1.2.2

Prioritätsanspruch

 

1.3

Einreichung einer Teilanmeldung

 

1.3.1

Wo ist eine Teilanmeldung einzureichen?

 

1.3.2

Erteilungsantrag

 

1.3.3

Sprachliche Erfordernisse

 

1.3.4

Benennung von Vertragsstaaten

 

1.3.5

Erstreckungsstaaten

 

1.4

Gebühren

 

1.4.1

Anmelde-, Recherchen- und Benennungsgebühren

 

1.4.2

Anspruchsgebühren

 

1.4.3

Jahresgebühren

 

1.5

Erfindernennung

 

1.6

Vollmacht

 

1.7

Sonstige Formalprüfung

 

1.8

Weiteres Verfahren

 

2.

Anmeldungen nach Art. 61

 

2.1

Allgemeines

 

2.2

Aussetzung des Erteilungsverfahrens

 

2.3

Fortsetzung des Erteilungsverfahrens

 

2.4

Hemmung der Fristen

 

2.5

Beschränkung der Zurücknahme der europäischen Patentanmeldung

 

2.6

Weiterverfolgung der Anmeldung durch einen Dritten

 

2.7

Einreichung einer neuen Anmeldung

 

2.8

Zurückweisung der früheren Anmeldung

 

2.9

Teilweiser Rechtsübergang auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung

 

3.

Zurschaustellen auf einer Ausstellung

 

3.1

Ausstellungsbescheinigung; Darstellung der Erfindung

 

3.2

Mängel in der Bescheinigung oder Darstellung

 

4.

Anmeldungen betreffend biologisches Material

 

4.1

Hinterlegung von biologischem Material

 

4.2

Fehlende Angaben; Mitteilung

 

4.3

Zugang zu hinterlegtem biologischen Material nur für Sachverständige

 

5.

Anmeldungen betreffend Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen

 

6.

Umwandlung in eine nationale Anmeldung

 

KAPITEL V

ERLASS DES BESCHEIDS ÜBER DIE FORMALPRÜFUNG; ÄNDERUNG EINER ANMELDUNG; BERICHTIGUNG VON MÄNGELN

 

1.

Erlass des Bescheids über die Formalprüfung

 

2.

Änderung einer Anmeldung

 

2.1

Einreichung von Änderungen

 

2.2

Formalprüfung von Änderungen

 

3.

Berichtigung von Mängeln in den beim EPA eingereichten Unterlagen

 

KAPITEL VI

VERÖFFENTLICHUNG DER ANMELDUNG; PRÜFUNGSANTRAG; WEITERLEITUNG DER AKTE AN DIE PRÜFUNGSABTEILUNG

 

1.

Veröffentlichung der Anmeldung

 

1.1

Datum der Veröffentlichung

 

1.2

Keine Veröffentlichung; Verhinderung der Veröffentlichung

 

1.3

Inhalt der Veröffentlichung

 

1.4

Veröffentlichung nur in elektronischer Form

 

1.5

Gesonderte Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts

 

2.

Prüfungsantrag und Weiterleitung der Akte an die Prüfungsabteilung

 

2.1

Mitteilung

 

2.2

Frist für die Stellung des Prüfungsantrags

 

2.3

Nachfrist

 

2.4

Weiterleitung der Akte an die Prüfungsabteilung

 

2.5

Rückerstattung der Prüfungsgebühr

 

2.6

Ermäßigung der Prüfungsgebühr

 

KAPITEL VII

ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) VOR DEM EPA ALS BESTIMMUNGSAMT ODER ALS AUSGEWÄHLTEM AMT

 

1.

Allgemeines

 

1.1

Einleitung

 

1.2

Erste Bearbeitung und Formalprüfung; Kopie der internationalen Anmeldung; Übersetzung

 

1.3

Nationale Grundgebühr, Benennungsgebühr, Prüfungsantrag, Recherchengebühr und Anspruchsgebühren

 

1.4

Vorschriften des PCT und des EPÜ

 

2.

Bestimmungen des Kapitels II ("Einreichung von Anmeldungen und Eingangsprüfung")

 

3.

Bestimmungen des Kapitels III ("Formalprüfung")

 

3.1

Vertretung

 

3.2

Formerfordernisse

 

3.3

Erteilungsantrag

 

3.4

Erfindernennung

 

3.5

Prioritätsanspruch

 

3.6

Bezeichnung der Erfindung

 

3.7

Unzulässige Angaben

 

3.8

Anspruchsgebühr

 

3.9

Zeichnungen

 

3.10

Zusammenfassung

 

3.11

Benennungsgebühr

 

4.

Bestimmungen des Kapitels IV ("Sonderbestimmungen")

 

4.1

Teilanmeldungen

 

4.2

Sequenzprotokolle

 

5.

Bestimmungen des Kapitels VI ("Veröffentlichung der Anmeldung; Prüfungsantrag; Weiterleitung der Akte an die Prüfungsabteilung")

 

5.1

Veröffentlichung der internationalen Anmeldung

 

5.2

Prüfungsantrag

 

5.3

Ergänzende europäische Recherche

 

6.

Gebührenermäßigung und -erstattung bei internationalen (PCT-) Anmeldungen

 

KAPITEL VIII

SPRACHEN

 

1.

Vorschriften in Bezug auf die Verfahrenssprache

 

1.1

Zugelassene Sprachen; Frist für die Einreichung der Übersetzung der Anmeldung

 

1.2

Verfahrenssprache

 

1.3

Europäische Teilanmeldungen; Anmeldungen nach Art. 61

 

2.

Abweichungen von der Verfahrenssprache im schriftlichen Verfahren

 

2a.

Als Beweismittel zu verwendende Unterlagen

 

3.

In der falschen Sprache eingereichte Schriftstücke

 

3.1

Unterlagen der europäischen Patentanmeldung

 

3.2

Andere Unterlagen

 

4.

Übersetzung der Prioritätsunterlagen

 

5.

Verbindliche Fassung

 

5.1

Allgemeines

 

5.2

Übereinstimmung der Übersetzung mit dem ursprünglichen Text

 

6.

Beglaubigung von Übersetzungen

 

7.

Abweichungen von der Verfahrenssprache bei mündlichen Verfahren

 

KAPITEL IX

GEMEINSAME VORSCHRIFTEN

 

1.

Vertretung

 

1.1

Vertretung durch einen zugelassenen Vertreter

 

1.2

Vertretung durch einen Angestellten

 

1.3

Gemeinsamer Vertreter

 

1.4

Liste der zugelassenen Vertreter; Rechtsanwälte

 

1.5

Unterzeichnete Vollmacht

 

1.6

Allgemeine Vollmacht

 

1.7

Aufforderung zur Einreichung einer Vollmacht

 

2.

Form der Unterlagen

 

2.1

Unterlagen der europäischen Patentanmeldung

 

2.2

Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und Übersetzungen

 

2.3

Andere Unterlagen

 

2.4

Stückzahl

 

2.5

Nachreichung von Unterlagen

 

3.

Unterzeichnung der Schriftstücke

 

3.1

Nach der europäischen Patentanmeldung eingereichte Unterlagen

 

3.2

Unterlagen der europäischen Patentanmeldung

 

3.3

Form der Unterschrift

 

3.4

Gemeinsame Anmelder

 

KAPITEL X

ZEICHNUNGEN

 

1.

Grafische Darstellungen, die als Zeichnungen gelten

 

1.1

Technische Zeichnungen

 

1.2

Fotografien

 

2.

Form der Zeichnungen

 

2.1

Zusammenstellung der Zeichnungen

 

2.2

Reproduzierbarkeit der Zeichnungen

 

2.3

Abbildung, die dem Text der Zusammenfassung beiliegt

 

3.

Erfordernisse für das verwendete Papier

 

4.

Form der Zeichnungsblätter

 

4.1

Benutzbare Fläche der Blätter

 

4.2

Nummerierung der Zeichnungsblätter

 

5.

Allgemeine Anordnung der Zeichnungen

 

5.1

Anordnung auf dem Zeichnungsblatt

 

5.2

Nummerierung der Abbildungen

 

5.3

Vollständige Abbildung

 

6.

Unzulässige Angaben

 

7.

Ausführung der Zeichnungen

 

7.1

Ausführung von Linien und Strichen

 

7.2

Schattierungen

 

7.3

Querschnitte

 

7.3.1

Querschnittebenen

 

7.3.2

Schraffierungen

 

7.4

Maßstab der Zeichnungen

 

7.5

Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen

 

7.5.1

Bezugslinien

 

7.5.2

Pfeile

 

7.5.3

Höhe der Ziffern und Buchstaben in den Zeichnungen

 

7.5.4

Übereinstimmung der Bezugszeichen in der Beschreibung und in den Patentansprüchen mit denen in den Zeichnungen

 

7.5.5

Übereinstimmung der Bezugszeichen innerhalb der Zeichnungen

 

7.6

Unterschiedliche Maßstäbe

 

8.

Erläuterungen in den Zeichnungen

 

9.

Allgemein anerkannte Symbole

 

10.

Änderung der Zeichnungen

 

11.

Grafische Darstellungen, die nicht als Zeichnungen gelten

 

11.1

Chemische oder mathematische Formeln

 

11.2

Tabellen

 

11.2.1

Tabellen in der Beschreibung

 

11.2.2

Tabellen in den Patentansprüchen

 

KAPITEL XI

GEBÜHREN

 

1.

Allgemeines

 

2.

Zahlungsarten

 

2a.

Währungen

 

3.

Maßgebender Zahlungstag

 

3.1

Einzahlung oder Überweisung auf ein Bank- oder Postscheckkonto der Europäischen Patentorganisation

 

3.2

Übergabe oder Übersendung eines Schecks, der an die Order des EPA lautet

 

3.3

Laufendes Konto beim EPA

 

3.3.1

Allgemeines

 

3.3.2

Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos

 

3.3.3

Abbuchung vom laufenden Konto

 

3.3.4

Tag des Eingangs des Abbuchungsauftrags; unzureichende Deckung

 

3.4

Automatisches Abbuchungsverfahren

 

4.

Fälligkeit der Gebühren

 

4.1

Allgemeines

 

4.1.1

Fälligkeit

 

4.1.2

Höhe der Gebühr

 

4.2

Fälligkeit bestimmter Gebühren

 

4.2.1

Anmeldegebühr, Recherchengebühr, Benennungsgebühr, Anspruchsgebühren

 

4.2.2

Prüfungsgebühr

 

4.2.3

Erteilungsgebühr und Druckkostengebühr

 

4.2.4

Jahresgebühren

 

5.

(gestrichen)

 

6.

Rechtzeitigkeit der Zahlung

 

6.1

Grundsatz

 

6.2

10-Tage-Sicherheitsregel

 

6.2.1

Erfordernisse

 

6.2.2

Anwendung der 10-Tage-Sicherheitsregel zur Auffüllung des laufenden Kontos

 

6.2.3

Abbuchungsaufträge

 

6.2.4

Zahlung der Gebühr in normaler Gebührenhöhe

 

6.2.5

Höhe der fälligen Gebühr

 

6.2.6

Feststellung eines Rechtsverlusts

 

7.

Zahlungszweck

 

7.1

Allgemeines

 

7.1.1

Voraussetzungen für eine wirksame Zahlung

 

7.1.2

Zahlungszweck

 

7.2

Angabe des Zahlungszwecks bei Benennungsgebühren

 

7.3

Angabe des Zahlungszwecks bei Anspruchsgebühren

 

7.3.1

Bei der Einreichung der europäischen Patentanmeldung fällige Anspruchsgebühren

 

7.3.2

Vor Erteilung des europäischen Patents fällige Anspruchsgebühren

 

8.

Keine Stundung der Gebühren oder Gewährung einer Verfahrenskostenhilfe, kein Ermessen

 

9.

Ermäßigung von Gebühren

 

9.1

Allgemeines

 

9.2

Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung

 

9.2.1

Voraussetzungen

 

9.2.2

Ermäßigung der Anmeldegebühr

 

9.2.3

Ermäßigung der Prüfungsgebühr

 

9.2.4

Ermäßigung der Einspruchsgebühr

 

9.2.5

Ermäßigung der Beschwerdegebühr

 

9.3

Sonderermäßigungen

 

9.3.1

Ermäßigung der Recherchengebühr für eine ergänzende europäische Recherche

 

9.3.2

Ermäßigung der Prüfungsgebühr bei internationalem vorläufigem Prüfungsbericht des EPA

 

9.3.3

Ermäßigung der Gebühren für die internationale Recherche und die internationale vorläufige Prüfung einer internationalen Anmeldung

 

10.

Rückzahlung von Gebühren

 

10.1

Allgemeines

 

10.1.1

Ohne Rechtsgrund gezahlte Gebühren

 

10.1.2

Nicht wirksam gezahlte Gebühren

 

10.1.3

Bagatellbeträge

 

10.2

Besondere Rückzahlungstatbestände

 

10.2.1

Rückzahlung der Recherchengebühr

 

10.2.2

Rückzahlung der weiteren Recherchengebühr

 

10.2.3

Rückzahlung der internationalen Recherchengebühr

 

10.2.4

Rückzahlung der Prüfungsgebühr

 

10.2.5

Rückzahlung der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung

 

10.2.6

Rückzahlung gemäß Art. 77 (5)

 

10.2.7

Rückzahlung der Anspruchsgebühren und der Erteilungs- und Druckkostengebühr

 

10.3

Rückzahlungsart

 

10.4

Rückzahlungsempfänger

 

10.5

Umbuchung statt Rückzahlung

 

KAPITEL XII

AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER; AUSSTELLUNG BEGLAUBIGTER KOPIEN

 

1.

Allgemeines

 

2.

Akteneinsicht

 

2.1

Umfang der Akteneinsicht

 

2.2

Durchführung der Akteneinsicht

 

2.3

Beschränkungen der Akteneinsicht

 

2.4

Vertraulichkeit des Antrags

 

2.5

Akteneinsicht vor Veröffentlichung der Anmeldung

 

2.6

Veröffentlichung bibliografischer Angaben vor Veröffentlichung der Anmeldung

 

3.

Auskunft aus den Akten

 

4.

Einsichtnahme in das europäische Patentregister

 

5.

Ausstellung beglaubigter Kopien

 

6.

Vom EPA ausgestellte Prioritätsbelege