Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
4. Eingangsprüfung
4.2 Weitere Erfordernisse
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
4. Eingangsprüfung4. Eingangsprüfung
  4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags     4.3 Formalprüfung4.3 Formalprüfung  
 

4.2

Weitere Erfordernisse

 

Eine Anmeldung, der ein Anmeldetag zuerkannt worden ist, wird von der Eingangsstelle daraufhin geprüft, ob

 

Art. 90 (1) b), c)



i)

die Anmeldegebühr und die Recherchengebühr rechtzeitig entrichtet worden sind und

 

ii)

im Fall des Art. 14 (2) die Übersetzung der europäischen Patentanmeldung in der Verfahrenssprache rechtzeitig eingereicht worden ist.

 


4.2.1 Anmelde- und Recherchengebühr

4.2.2 Übersetzung

4.2.3 Als zurückgenommen geltende Anmeldung