Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
9. Ermäßigung von Gebühren
 

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KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
  8. Keine Stundung der Gebühren oder Gewährung einer Verfahrenskostenhilfe, kein Ermessen8. Keine Stundung der Gebühren oder Gewährung einer Verfahrenskostenhilfe, kein Ermessen     10. Rückzahlung von Gebühren10. Rückzahlung von Gebühren  
 

9.

Ermäßigung von Gebühren

 


9.1 Allgemeines

9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung

9.3 Sonderermäßigungen