Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
3. Bestimmungen des Kapitels III (Formalprüfung)
3.6 Bezeichnung der Erfindung
 

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KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
3. Bestimmungen des Kapitels III (Formalprüfung)3. Bestimmungen des Kapitels III (Formalprüfung)
  3.5 Prioritätsanspruch3.5 Prioritätsanspruch     3.7 Unzulässige Angaben3.7 Unzulässige Angaben  
 

3.6

Bezeichnung der Erfindung

 

Im Zusammenhang mit III, 7 ("Bezeichnung der Erfindung") ist zu berücksichtigen, dass die Bezeichnung den weniger strengen Erfordernissen der Regel 4.3 PCT und nicht denen von III, 7.1 und 7.2 entsprechen muss.