Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTEN
2. Form der Unterlagen
2.2 Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und Übersetzungen
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTENKAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTEN
2. Form der Unterlagen2. Form der Unterlagen
  2.1 Unterlagen der europäischen Patentanmeldung2.1 Unterlagen der europäischen Patentanmeldung     2.3 Andere Unterlagen2.3 Andere Unterlagen  
 

2.2

Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und Übersetzungen

 

Für Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und für Übersetzungen von nach Art. 14 (2) eingereichten Unterlagen in eine Amtssprache gelten die gleichen Erfordernisse wie für die Unterlagen der Anmeldung.

 

Regel 35 (1)

Regel 36 (1)