Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?
1.5 Nachreichung von Schriftstücken
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?
  1.4 Einreichung von Anmeldungen durch andere Verfahren1.4 Einreichung von Anmeldungen durch andere Verfahren     1.6 Schecks und Abbuchungsaufträge1.6 Schecks und Abbuchungsaufträge  
 

1.5

Nachreichung von Schriftstücken

 

Zur Nachreichung von Schriftstücken siehe IX, 2.5 und II, 1.3, zweiter Absatz.