Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?
1.1 Unmittelbare Einreichung von Anmeldungen oder Einreichung auf dem Postweg
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?
       1.2 Einreichung von Anmeldungen per Telefax1.2 Einreichung von Anmeldungen per Telefax  
 

1.1

Unmittelbare Einreichung von Anmeldungen oder Einreichung auf dem Postweg

 

Europäische Patentanmeldungen können schriftlich unmittelbar oder auf dem Postweg bei den Annahmestellen des EPA in München, Den Haag oder Berlin eingereicht werden. Die Dienststelle Wien des EPA ist keine Annahmestelle.

 

Art. 75 (1)

Regel 24 (1)



Die Öffnungszeiten der Annahmestellen des EPA sind im ABl. 12/1994, 954 veröffentlicht worden. Im Amtsblatt des EPA werden auch regelmäßig die Tage veröffentlicht, an denen zumindest eine Annahmestelle des EPA zur Entgegennahme von Schriftstücken nicht geöffnet ist (siehe auch E-VIII, 1.4).

 

Bei den Annahmestellen des EPA in Berlin und München gibt es automatische Briefkästen, die zu jeder Zeit benutzt werden können. Bei der Annahmestelle Den Haag ist derzeit kein automatischer Briefkasten in Betrieb. Unterlagen können außerhalb der Dienstzeiten beim Pförtner abgegeben werden.

 

Europäische Patentanmeldungen (außer Teilanmeldungen, siehe IV, 1.3.1) können auch bei der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz oder bei anderen zuständigen Behörden eines Vertragsstaats eingereicht werden, wenn das nationale Recht dieses Staats es gestattet (siehe II, 1.6).