Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGEN
1. Grafische Darstellungen, die als Zeichnungen gelten
1.2 Fotografien
 

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TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGENKAPITEL X ZEICHNUNGEN
1. Grafische Darstellungen, die als Zeichnungen gelten1. Grafische Darstellungen, die als Zeichnungen gelten
  1.1 Technische Zeichnungen1.1 Technische Zeichnungen       
 

1.2

Fotografien

 

Im EPÜ sind Fotografien nicht ausdrücklich vorgesehen; sie sind jedoch zulässig, wenn das, was gezeigt werden soll, nicht zeichnerisch dargestellt werden kann, und wenn sie schwarzweiß sind, unmittelbar vervielfältigt werden können und die Anforderungen an Zeichnungen (z. B. Papiergröße, Ränder) erfüllen. Farbfotografien werden nicht akzeptiert.