Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTEN
2. Form der Unterlagen
2.3 Andere Unterlagen
 

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TEIL A
KAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTENKAPITEL IX GEMEINSAME VORSCHRIFTEN
2. Form der Unterlagen2. Form der Unterlagen
  2.2 Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und Übersetzungen2.2 Schriftstücke, die Unterlagen ersetzen, und Übersetzungen     2.4 Stückzahl2.4 Stückzahl  
 

2.3

Andere Unterlagen

 

Andere Unterlagen als die in den vorigen Absätzen genannten sollen mit Maschine geschrieben oder gedruckt sein, und auf jedem Blatt ist links ein etwa 2,5 cm breiter Rand frei zu lassen.

 

Regel 36 (2)