Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
13. Erstreckung europäischer Patentanmeldungen und europäischer Patente auf Nichtvertragsstaaten des...
13.4 Erstreckungsantrag
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
13. Erstreckung europäischer Patentanmeldungen und europäischer Patente auf Nichtvertragsstaaten des...13. Erstreckung europäischer Patentanmeldungen und europäischer Patente auf Nichtvertragsstaaten des...
  13.3 Zurücknahme der Erstreckung13.3 Zurücknahme der Erstreckung     13.5 Nationales Register13.5 Nationales Register  
 

13.4

Erstreckungsantrag

 

Die Erstreckung gilt für alle Erstreckungsstaaten als beantragt (in Bezug auf Euro-PCT-Anmeldungen siehe jedoch III, 13.1, vierter Absatz); dementsprechend sind in der veröffentlichten Anmeldung alle Erstreckungsstaaten genannt. Diese Staaten und diejenigen, für die die Erstreckungsgebühr entrichtet worden ist, werden im Europäischen Patentregister und im Europäischen Patentblatt angegeben.