Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen
7.6 Unterschiedliche Maßstäbe
 

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TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGENKAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen7. Ausführung der Zeichnungen
  7.5 Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen7.5 Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen       
 

7.6

Unterschiedliche Maßstäbe

 

Jeder Teil der Abbildung muss im richtigen Verhältnis zu jedem anderen Teil der Abbildung stehen, sofern nicht die Anwendung eines anderen Verhältnisses für die Klarheit der Abbildung unerlässlich ist.

 

Regel 32 (2) f)



Wenn ein Teil einer Abbildung unbedingt in einem anderen Verhältnis dargestellt werden muss, können innerhalb ein und derselben Abbildung unterschiedliche Maßstäbe verwendet werden, es empfiehlt sich jedoch, eine zusätzliche Abbildung hinzuzufügen, in der der Teil der Erstabbildung in größerem Maßstab dargestellt ist. In solchen Fällen wird empfohlen, in der ersten Abbildung den in der anderen Abbildung vergrößert dargestellten Teil mit einem aus einem feinen oder unterbrochenen Strich bestehenden Kreis zu umranden, um die Stelle zu kennzeichnen, an der sich der vergrößert dargestellte Teil befindet; dieser Kreis darf die Abbildung jedoch nicht beeinträchtigen.