Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag
4.2 Prüfung des Erteilungsantrags
4.2.2 Unterschrift
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag4. Erteilungsantrag
4.2 Prüfung des Erteilungsantrags4.2 Prüfung des Erteilungsantrags
  4.2.1 Angaben zum Anmelder4.2.1 Angaben zum Anmelder       
 

4.2.2

Unterschrift

 

Der Antrag muss vom Anmelder oder seinem Vertreter unterschrieben sein. Bei mehr als einem Anmelder muss jeder Anmelder oder dessen Vertreter den Antrag unterschreiben. Näheres über die Unterzeichnung des Antrags ist aus IX, 3.2 bis IX, 3.4 ersichtlich.

 

Regel 26 (2) i)



(Die Bestimmungen der Regel 26 (2) b), e), f), g) und h), die die Bezeichnung der Erfindung, die Teilanmeldungen, die Anmeldungen nach Art. 61, den Prioritätsanspruch und die Benennung von Vertragsstaaten betreffen, werden unter diesen Überschriften in den weiteren Abschnitten dieses Kapitels und in Kapitel IV behandelt.)