Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
       1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen  
 

1.

Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?

 


1.1 Unmittelbare Einreichung von Anmeldungen oder Einreichung auf dem Postweg

1.2 Einreichung von Anmeldungen per Telefax

1.3 Einreichung von Anmeldungen in elektronischer Form

1.4 Einreichung von Anmeldungen durch andere Verfahren

1.5 Nachreichung von Schriftstücken

1.6 Schecks und Abbuchungsaufträge

1.7 Weiterleitung von Anmeldungen