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Die Schraffierungen dürfen die Erkennbarkeit der Führungslinien (Bezugslinien) und der Bezugszeichen nicht beeinträchtigen. Wenn die Bezugsangaben nicht außerhalb des schraffierten Teils angeführt werden können, dürfen die Schraffierungen deshalb an der Stelle unterbrochen sein, an der sich die Bezugsangaben befinden. Einigen Arten von Schraffierungen könnte man eine allgemein anerkannte Bedeutung beimessen.
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