Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen
7.3 Querschnitte
7.3.2 Schraffierungen
 

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TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGENKAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen7. Ausführung der Zeichnungen
7.3 Querschnitte7.3 Querschnitte
  7.3.1 Querschnittebenen7.3.1 Querschnittebenen       
 

7.3.2

Schraffierungen

 

Ein Querschnitt wird wie eine normale Ansicht, bei der die im Schnitt ausgeführten Teile mit Strichen in gleichmäßigen Abständen schraffiert sind, angeordnet und gezeichnet; der Abstand zwischen den Strichen hängt von der Größe der zu schraffierenden Fläche ab.

 

Regel 32 (2) b)



Die Schraffierungen dürfen die Erkennbarkeit der Führungslinien (Bezugslinien) und der Bezugszeichen nicht beeinträchtigen. Wenn die Bezugsangaben nicht außerhalb des schraffierten Teils angeführt werden können, dürfen die Schraffierungen deshalb an der Stelle unterbrochen sein, an der sich die Bezugsangaben befinden. Einigen Arten von Schraffierungen könnte man eine allgemein anerkannte Bedeutung beimessen.