Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag
4.1 Allgemeines
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag4. Erteilungsantrag
       4.2 Prüfung des Erteilungsantrags4.2 Prüfung des Erteilungsantrags  
 

4.1

Allgemeines

 

Der Erteilungsantrag ist auf einem vom EPA vorgeschriebenen Formblatt (Form 1001) zu stellen, auch wenn der Antrag (der Hinweis, dass ein Patent begehrt wird, siehe II, 4.1 i)) zunächst formlos eingereicht werden kann. Vordrucke des Formblatts 1001 werden den Anmeldern vom EPA oder den zuständigen nationalen Behörden, bei denen die Anmeldungen eingereicht werden können, kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Formblatt ist ferner über die Website des EPA im Internet zugänglich und kann auch mit der epoline®-Software für die Online-Einreichung erstellt werden, die beim EPA kostenlos erhältlich ist (siehe www.european-patent-office.org).

 

Regel 26 (1)



Neufassungen des Formblatts für den Erteilungsantrag werden jeweils im Amtsblatt des EPA veröffentlicht. Es empfiehlt sich, immer die neueste Fassung zu verwenden.