Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES... 3. Bestimmungen des Kapitels III (Formalprüfung) 3.9 Zeichnungen
Die Bestimmungen von III, 10 ("Einreichung von Zeichnungen"), die die Einreichung von Zeichnungen betreffen, sind mit den entsprechenden Vorschriften des Art. 14 (2) PCT identisch, so dass keine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.