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Für internationale Anmeldungen, die ab 1. Januar 2004 eingereicht werden, hat das EPA das rationalisierte Verfahren für die internationale vorläufige Prüfung (ABl. 2001, 539) eingestellt. Damit wird die Beantragung einer "eingehenden" Prüfung ebenso hinfällig wie die für das rationalisierte Verfahren gewährte Rückerstattung der Gebühr. Das rationalisierte Verfahren behält jedoch seine Gültigkeit für internationale Anmeldungen, die vor dem 1.1.2004 eingereicht wurden, auch wenn der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung erst später eingeht (Mitteilung des EPA, ABl. 2004, 305).
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