Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
4. Fälligkeit der Gebühren
4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren
4.2.3 Erteilungsgebühr und Druckkostengebühr
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
4. Fälligkeit der Gebühren4. Fälligkeit der Gebühren
4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren
  4.2.2 Prüfungsgebühr4.2.2 Prüfungsgebühr     4.2.4 Jahresgebühren4.2.4 Jahresgebühren  
 

4.2.3

Erteilungsgebühr und Druckkostengebühr

 

Die Erteilungsgebühr und die Druckkostengebühr werden mit der Zustellung der Mitteilung nach Regel 51 (4) fällig, mit der zur Zahlung dieser Gebühren aufgefordert wird. Gleiches gilt für Anspruchsgebühren gemäß Regel 51 (7), soweit diese nicht bereits gemäß Regel 31 (1) bzw. 110 (1) und (2) entrichtet worden sind.