Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
1. Allgemeines
1.2 Sonstige Überprüfung
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
1. Allgemeines1. Allgemeines
  1.1 Formerfordernisse1.1 Formerfordernisse       
 

1.2

Sonstige Überprüfung

 

Zusätzlich zu den vorstehenden Angaben muss die Eingangsstelle die Beschreibung und die Patentansprüche prüfen, um sicherzustellen, dass unzulässige Angaben nach Regel 34 in der veröffentlichten Fassung der Anmeldung nicht enthalten sind und dass die Bezeichnung der Erfindung, die in der veröffentlichten Anmeldung erscheinen wird, im Allgemeinen den Erfordernissen der Regel 26 (2) b) entspricht. Die Eingangsstelle hat auch zu prüfen, ob fällige Anspruchsgebühren entrichtet worden sind (siehe auch III, 9), ob im Fall der Inanspruchnahme des Ausstellungsprivilegs nach Art. 55 (1) b) die Ausstellungsbescheinigung nach Regel 23 eingereicht worden ist (siehe auch IV, 3), ob bei europäischen Patentanmeldungen betreffend biologisches Material die Angaben nach Regel 28 (1) c) und d) vollständig sind (siehe auch IV, 4) und ob im Fall einer Anmeldung mit Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen auch ein vorschriftsgemäßes Sequenzprotokoll mit eingereicht worden ist (siehe auch IV, 5 und Beschluss des Präsidenten des EPA, Beilage Nr. 2 zum ABl. 11/1998).

 

Regel 34

Regel 31 (1)

Art. 55 (1) b)

Regel 23

Regel 28

Regel 27a



Die Erfordernisse der vorstehenden Absätze und das im Falle der Nichterfüllung der Erfordernisse anzuwendende Verfahren werden in den folgenden Abschnitten dieses Kapitels behandelt.