Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL III FORMALPRÜFUNG 13. Erstreckung europäischer Patentanmeldungen und europäischer Patente auf Nichtvertragsstaaten des... 13.5 Nationales Register
Die Erstreckungsstaaten veröffentlichen in ihrem jeweiligen nationalen Register die einschlägigen Daten in Bezug auf europäische Patentanmeldungen und europäische Patente, die sich auf ihr Hoheitsgebiet erstrecken.