Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
5. Bestimmungen des Kapitels VI (Veröffentlichung der Anmeldung; Prüfungsantrag; Weiterleitung der Akte an...
5.1 Veröffentlichung der internationalen Anmeldung
 

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KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES...
5. Bestimmungen des Kapitels VI (Veröffentlichung der Anmeldung; Prüfungsantrag; Weiterleitung der Akte an...5. Bestimmungen des Kapitels VI (Veröffentlichung der Anmeldung; Prüfungsantrag; Weiterleitung der Akte an...
       5.2 Prüfungsantrag5.2 Prüfungsantrag  
 

5.1

Veröffentlichung der internationalen Anmeldung

 

Die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung gemäß dem PCT tritt an die Stelle der in VI, 1 erwähnten Veröffentlichung, sofern die internationale Anmeldung in einer Amtssprache des EPA veröffentlicht worden ist. Wird die internationale Anmeldung nicht in einer Amtssprache des EPA veröffentlicht, so veröffentlicht das EPA die vom Anmelder beigebrachte Übersetzung der internationalen Anmeldung; die Bestimmungen von VI, 1 sind, soweit sie zutreffen, auf solche Veröffentlichungen entsprechend anzuwenden.

 

Art. 158 (1)

Art. 158 (3)