Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
7. Zahlungszweck
7.3 Angabe des Zahlungszwecks bei Anspruchsgebühren
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
7. Zahlungszweck7. Zahlungszweck
  7.2 Angabe des Zahlungszwecks bei Benennungsgebühren7.2 Angabe des Zahlungszwecks bei Benennungsgebühren       
 

7.3

Angabe des Zahlungszwecks bei Anspruchsgebühren

 


7.3.1 Bei der Einreichung der europäischen Patentanmeldung fällige Anspruchsgebühren

7.3.2 Vor Erteilung des europäischen Patents fällige Anspruchsgebühren