Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
1. Allgemeines
1.1 Formerfordernisse
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
1. Allgemeines1. Allgemeines
       1.2 Sonstige Überprüfung1.2 Sonstige Überprüfung  
 

1.1

Formerfordernisse

 

Die Formerfordernisse, die eine Anmeldung zu erfüllen hat und die Gegenstand einer Prüfung durch die Eingangsstelle sind, sind die in Art. 91 (1) a) bis g) genannten Erfordernisse. Diese Erfordernisse betreffen Folgendes:

 

Art. 91



i)

Vertretung

 

ii)

Formerfordernisse der Anmeldung

 

iii)

Zusammenfassung

 

iv)

Antrag auf Erteilung

 

v)

Inanspruchnahme der Priorität

 

vi)

Benennungsgebühren (siehe auch C-VI, 1.4)

 

vii)

Erfindernennung

 

viii)

Einreichung der Zeichnungen