Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
6. Rechtzeitigkeit der Zahlung
6.1 Grundsatz
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
6. Rechtzeitigkeit der Zahlung6. Rechtzeitigkeit der Zahlung
       6.2 10-Tage-Sicherheitsregel6.2 10-Tage-Sicherheitsregel  
 

6.1

Grundsatz

 

Die Zahlung einer Gebühr ist rechtzeitig erfolgt, wenn der maßgebende Zahlungstag (siehe XI, 3) spätestens am letzten Tag der Frist - gegebenenfalls der gemäß Regel 85 verlängerten Frist - liegt.