Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen
1a.2 Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen
  1a.1 Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden1a.1 Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden       
 

1a.2

Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

 

Für Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden, gilt folgendes Nummerierungssystem:

 

Die Anmeldenummer ist 9-stellig. Die ersten beiden Stellen (v. l. n. r) geben das Anmeldejahr an. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer. Mit den sechs Stellen dazwischen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anmeldeort durchnummeriert, wobei mit der jeweils niedrigsten Zahl aus einer 6-stelligen Nummernserie begonnen wird. Mit der Serie wird der Anmeldeort angegeben. Gegebenenfalls wird die jeweilige Serie zur Unterscheidung zwischen Papier- und Online-Einreichung noch weiter unterteilt.

 

Dies gilt auch für internationale Anmeldungen, in denen " EP" bestimmt ist (Euro-PCT-Anmeldungen), doch wird hier eine bestimmte 6-stellige Nummernserie benutzt, aus der der Anmeldeort nicht ersichtlich ist.

 

Eine Liste der derzeit gebräuchlichen Nummernserien und soweit zutreffend der entsprechenden Anmeldeorte wurde im ABl. 10/2001, 465 veröffentlicht.