Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XII AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER;...
2. Akteneinsicht
2.6 Veröffentlichung bibliografischer Angaben vor Veröffentlichung der Anmeldung
 

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2. Akteneinsicht2. Akteneinsicht
  2.5 Akteneinsicht vor Veröffentlichung der Anmeldung2.5 Akteneinsicht vor Veröffentlichung der Anmeldung       
 

2.6

Veröffentlichung bibliografischer Angaben vor Veröffentlichung der Anmeldung

 

Von der Befugnis, vor Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung bibliografische Angaben nach Art. 128 (5) zu veröffentlichen, macht das EPA bisher keinen Gebrauch.

 

Art. 128 (5)

Regel 96 (1)