Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL XII AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER;... 2. Akteneinsicht 2.6 Veröffentlichung bibliografischer Angaben vor Veröffentlichung der Anmeldung
Veröffentlichung bibliografischer Angaben vor Veröffentlichung der Anmeldung
Von der Befugnis, vor Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung bibliografische Angaben nach Art. 128 (5) zu veröffentlichen, macht das EPA bisher keinen Gebrauch.