Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
6. Prioritätsanspruch (siehe auch C-V)
6.11 Unterrichtung
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
6. Prioritätsanspruch (siehe auch C-V)6. Prioritätsanspruch (siehe auch C-V)
  6.10 Erlöschen des Prioritätsanspruchs6.10 Erlöschen des Prioritätsanspruchs       
 

6.11

Unterrichtung

 

Der Anmelder wird unterrichtet, wenn kein Prioritätsanspruch besteht oder wenn der Prioritätsanspruch erlischt. Bei der Berechnung von Fristen, die von der Priorität abhängen, wird diese neue Situation berücksichtigt; das Gleiche gilt, wenn auf einen Prioritätsanspruch verzichtet wird. Auf bereits abgelaufene Fristen hat der Wegfall eines Prioritätsanspruchs keinen Einfluss (siehe auch C-V, 3.4, E-VIII, 1.5). Ist die Recherche noch nicht durchgeführt worden, so unterrichtet die Eingangsstelle die Recherchenabteilung von dem Erlöschen eines Prioritätstags oder der Hinfälligkeit des Anspruchs hierauf.

 

Regel 69 (1)