Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL VII ANMELDUNGEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES... 3. Bestimmungen des Kapitels III (Formalprüfung) 3.8 Anspruchsgebühr
Die Frist für die Entrichtung der in III, 9 genannten Anspruchsgebühr beträgt, wie in VII, 1.3 angegeben, 31 Monate nach dem Anmeldetag oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen worden ist, nach dem frühesten Prioritätstag (Regel 110 (1)).