Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag
3.3 Laufendes Konto beim EPA
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag3. Maßgebender Zahlungstag
  3.2 Übergabe oder Übersendung eines Schecks, der an die Order des EPA lautet3.2 Übergabe oder Übersendung eines Schecks, der an die Order des EPA lautet     3.4 Automatisches Abbuchungsverfahren3.4 Automatisches Abbuchungsverfahren  
 

3.3

Laufendes Konto beim EPA

 


3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos

3.3.3 Abbuchung vom laufenden Konto

3.3.4 Tag des Eingangs des Abbuchungsauftrags; unzureichende Deckung