Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
1.7 Sonstige Formalprüfung
 

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TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGENKAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
  1.6 Vollmacht1.6 Vollmacht     1.8 Weiteres Verfahren1.8 Weiteres Verfahren  
 

1.7

Sonstige Formalprüfung

 

Mit Ausnahme der in IV, 1.1 bis IV, 1.6 genannten Fälle wird die Formalprüfung bei Teilanmeldungen in der gleichen Weise durchgeführt wie bei den anderen Anmeldungen. Auf Teilanmeldungen, die Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen betreffen und nach dem 1. Januar 1993 eingereicht worden sind, findet Regel 27a Anwendung (siehe IV, 5).