Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
9. Ermäßigung von Gebühren
9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung
9.2.2 Ermäßigung der Anmeldegebühr
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
9. Ermäßigung von Gebühren9. Ermäßigung von Gebühren
9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung
  9.2.1 Voraussetzungen9.2.1 Voraussetzungen     9.2.3 Ermäßigung der Prüfungsgebühr9.2.3 Ermäßigung der Prüfungsgebühr  
 

9.2.2

Ermäßigung der Anmeldegebühr

 

Die Anmeldegebühr wird ermäßigt, wenn die europäische Patentanmeldung (zumindest die Beschreibung und die Patentansprüche (siehe J 4/88, ABl. 12/1989, 483)) in einer zugelassenen Nichtamtssprache eingereicht wird.