Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL XI GEBÜHREN 9. Ermäßigung von Gebühren 9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung 9.2.2 Ermäßigung der Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr wird ermäßigt, wenn die europäische Patentanmeldung (zumindest die Beschreibung und die Patentansprüche (siehe J 4/88, ABl. 12/1989, 483)) in einer zugelassenen Nichtamtssprache eingereicht wird.