Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
1.8 Weiteres Verfahren
 

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TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGENKAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
  1.7 Sonstige Formalprüfung1.7 Sonstige Formalprüfung       
 

1.8

Weiteres Verfahren

 

Teilanmeldungen werden wie andere europäische Anmeldungen recherchiert, veröffentlicht und geprüft. Die Recherchengebühr wird unter den Voraussetzungen von Art. 10 (1) Gebührenordnung erstattet (siehe Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 13. Dezember 2001, ABl. 1/2002, 56). Die Prüfungsantragsfrist wird durch den Hinweis auf die Veröffentlichung des Recherchenberichts zur Teilanmeldung in Lauf gesetzt.