Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag
4.2 Prüfung des Erteilungsantrags
4.2.1 Angaben zum Anmelder
 

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TEIL A
KAPITEL III FORMALPRÜFUNGKAPITEL III FORMALPRÜFUNG
4. Erteilungsantrag4. Erteilungsantrag
4.2 Prüfung des Erteilungsantrags4.2 Prüfung des Erteilungsantrags
       4.2.2 Unterschrift4.2.2 Unterschrift  
 

4.2.1

Angaben zum Anmelder

 

Der Antrag muss gemäß Regel 26 (2) c) den Namen, die Anschrift, die Staatsangehörigkeit und den Staat des Wohnsitzes oder Sitzes des Anmelders enthalten. Erfolgt die Anmeldung im Namen von mehr als einem Anmelder, so muss das Erfordernis für jeden Anmelder erfüllt sein. In diesem Verfahrensstadium hat der Formalsachbearbeiter die Vorschriften in II, 2 über die Berechtigung der als Anmelder genannten Person zur Anmeldung eines Patents zu berücksichtigen.