Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
1.6 Vollmacht
 

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TEIL A
KAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGENKAPITEL IV SONDERBESTIMMUNGEN
1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)1. Europäische Teilanmeldungen (siehe auch C-VI, 9.1)
  1.5 Erfindernennung1.5 Erfindernennung     1.7 Sonstige Formalprüfung1.7 Sonstige Formalprüfung  
 

1.6

Vollmacht

 

Die Vorschriften von IX, 1.5 und 1.6 finden auf die Vollmacht für die Teilanmeldung Anwendung. Hat der Vertreter gemäß diesen Vorschriften eine Vollmacht einzureichen, so kann er sich auf eine in der Stammanmeldung eingereichte Einzelvollmacht nur berufen, wenn diese ausdrücklich die Ermächtigung enthält, Teilanmeldungen einzureichen.