Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag
 

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KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
  2a. Währungen2a. Währungen     4. Fälligkeit der Gebühren4. Fälligkeit der Gebühren  
 

3.

Maßgebender Zahlungstag

 


3.1 Einzahlung oder Überweisung auf ein Bank- oder Postscheckkonto der Europäischen Patentorganisation

3.2 Übergabe oder Übersendung eines Schecks, der an die Order des EPA lautet

3.3 Laufendes Konto beim EPA

3.4 Automatisches Abbuchungsverfahren