Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL I EINLEITUNG
2. Zuständigkeit für die Formalprüfung
 

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  1. Überblick1. Überblick     3. Zweck des Teils A3. Zweck des Teils A  
 

2.

Zuständigkeit für die Formalprüfung

 

Die in Teil A behandelten Fragen sind für die Formalsachbearbeiter des EPA sowohl in Den Haag als auch in München und Berlin bestimmt. In erster Linie sind sie für die Eingangsstelle bestimmt, die nach dem EPÜ insbesondere sicherzustellen hat, dass die europäischen Patentanmeldungen den Formerfordernissen genügen. Nach Übermittlung der Anmeldung an die Prüfungsabteilung übernimmt diese die Verantwortung für die die Anmeldung betreffenden Formalfragen; dabei ist davon auszugehen, dass Bezugnahmen auf die Prüfungsabteilung auch den Formalsachbearbeiter einschließen, dem diese Arbeiten übertragen werden.