Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag
3.3 Laufendes Konto beim EPA
3.3.2 Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag3. Maßgebender Zahlungstag
3.3 Laufendes Konto beim EPA3.3 Laufendes Konto beim EPA
  3.3.1 Allgemeines3.3.1 Allgemeines     3.3.3 Abbuchung vom laufenden Konto3.3.3 Abbuchung vom laufenden Konto  
 

3.3.2

Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos

 

Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos haben grundsätzlich in Euro zu erfolgen. Zahlungen in einer anderen Währung werden nur angenommen, wenn die betreffende Währung frei konvertierbar ist. Es kann eine der in XI, 2 genannten Zahlungsarten i und ii benutzt werden. Allerdings wird auf dem laufenden Konto stets ein Euro-Betrag (nach Umrechnung nach dem jeweiligen Wechselkurs) gutgeschrieben, da das Konto ausschließlich in Euro geführt wird.

 

Nr. 4 VLK

Nr. 3 VLK