Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
4. Fälligkeit der Gebühren
4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren
4.2.1 Anmeldegebühr, Recherchengebühr, Benennungsgebühr, Anspruchsgebühren
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
4. Fälligkeit der Gebühren4. Fälligkeit der Gebühren
4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren4.2 Fälligkeit bestimmter Gebühren
       4.2.2 Prüfungsgebühr4.2.2 Prüfungsgebühr  
 

4.2.1

Anmeldegebühr, Recherchengebühr, Benennungsgebühr, Anspruchsgebühren

 

Die Anmeldegebühr, die Recherchengebühr, die Benennungsgebühren und ggf. die Anspruchsgebühren (für die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche) werden mit dem Tag der Einreichung der europäischen Patentanmeldung fällig.