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4.2.1
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Anmeldegebühr, Recherchengebühr, Benennungsgebühr, Anspruchsgebühren
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Die Anmeldegebühr, die Recherchengebühr, die Benennungsgebühren und ggf. die Anspruchsgebühren (für die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche) werden mit dem Tag der Einreichung der europäischen Patentanmeldung fällig.
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