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Rückzahlungen erfolgen in der Regel per Scheck. Verfügt der Zahlungsempfänger über ein laufendes Konto beim EPA, so kann die Rückzahlung durch Kreditierung des laufenden Kontos stattfinden. Wird die Rückzahlung auf das laufende Konto gewünscht, so kann im Erteilungsantrag in dem hierfür vorgesehenen Feld die Nummer des laufenden Kontos angegeben werden.
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