Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren
10.3 Rückzahlungsart
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren10. Rückzahlung von Gebühren
  10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände     10.4 Rückzahlungsempfänger10.4 Rückzahlungsempfänger  
 

10.3

Rückzahlungsart

 

Rückzahlungen erfolgen in der Regel per Scheck. Verfügt der Zahlungsempfänger über ein laufendes Konto beim EPA, so kann die Rückzahlung durch Kreditierung des laufenden Kontos stattfinden. Wird die Rückzahlung auf das laufende Konto gewünscht, so kann im Erteilungsantrag in dem hierfür vorgesehenen Feld die Nummer des laufenden Kontos angegeben werden.