Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
2a. Währungen
 

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KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
  2. Zahlungsarten2. Zahlungsarten     3. Maßgebender Zahlungstag3. Maßgebender Zahlungstag  
 

2a.

Währungen

 

Die an das EPA zu zahlenden Gebühren sind in Euro zu entrichten. Abbuchungsauftrage müssen auf Euro lauten.

 

Art. 5 GebO

Nr. 3 VLK