Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL VI VERÖFFENTLICHUNG DER ANMELDUNG; PRÜFUNGSANTRAG; WEITERLEITUNG DER AKTE AN DIE...
1. Veröffentlichung der Anmeldung
1.4 Veröffentlichung nur in elektronischer Form
 

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KAPITEL VI VERÖFFENTLICHUNG DER ANMELDUNG; PRÜFUNGSANTRAG; WEITERLEITUNG DER AKTE AN DIE...KAPITEL VI VERÖFFENTLICHUNG DER ANMELDUNG; PRÜFUNGSANTRAG; WEITERLEITUNG DER AKTE AN DIE...
1. Veröffentlichung der Anmeldung1. Veröffentlichung der Anmeldung
  1.3 Inhalt der Veröffentlichung1.3 Inhalt der Veröffentlichung     1.5 Gesonderte Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts1.5 Gesonderte Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts  
 

1.4

Veröffentlichung nur in elektronischer Form

 

Die Veröffentlichung europäischer Patentanmeldungen, die bei Einreichung ein Sequenzprotokoll enthalten oder mehr als vierhundert Seiten umfassen, kann dadurch erfolgen, dass sie nur in elektronischer Form, gegenwärtig beispielsweise über esp@cenet® und die ESPACE® EP CD-ROM, zugänglich gemacht werden. Auf gesonderten Antrag stellt das Europäische Patentamt diese Patentanmeldungen auch auf einem anderen geeigneten Medium zur Verfügung (Beschluss des Präsidenten des EPA vom 9. Juni 2000, ABl. 7/2000, 367).