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Neben den in IX, 3.1 genannten Schriftstücken müssen bestimmte, Teile der Anmeldung bildende Dokumente unterzeichnet werden. Dazu gehören der Antrag auf Patenterteilung, die Erfindernennung und gegebenenfalls die Vollmacht für einen Vertreter. Bei der elektronischen Einreichung einer europäischen Patentanmeldung kann für die Unterzeichnung der genannten Unterlagen eine Faksimile-Abbildung der Unterschrift des Unterzeichnenden, eine elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur verwendet werden (Mitteilung vom 29. Oktober 2002, ABl. 11/2002, 545, Nr. 4).
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