Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag
3.3 Laufendes Konto beim EPA
3.3.1 Allgemeines
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
3. Maßgebender Zahlungstag3. Maßgebender Zahlungstag
3.3 Laufendes Konto beim EPA3.3 Laufendes Konto beim EPA
       3.3.2 Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos3.3.2 Einzahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos  
 

3.3.1

Allgemeines

 

Die Vorschriften über das laufende Konto (VLK) und die dazugehörigen Anlagen wurden in der Beilage Nr. 2 zum ABl. 1/2005 veröffentlicht. Beim laufenden Konto sind zu unterscheiden:

 

Art. 8 (2) GebO



i)

Zahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos und

 

Nr. 4 VLK



ii)

Zahlungen von Gebühren oder von Auslagen für Veröffentlichungen oder Dienstleistungen des EPA durch Abbuchung vom laufenden Konto.

 

Nr. 6 VLK