Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren
10.5 Umbuchung statt Rückzahlung
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren10. Rückzahlung von Gebühren
  10.4 Rückzahlungsempfänger10.4 Rückzahlungsempfänger       
 

10.5

Umbuchung statt Rückzahlung

 

An die Stelle der Rückzahlung kann auf schriftlichen Antrag die Umbuchung der Zahlung treten. Als Zahlungstag für den neu mitgeteilten Zahlungszweck gilt dann der Tag des Eingangs des Umbuchungsauftrags.