Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XII AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER;...
2. Akteneinsicht
2.4 Vertraulichkeit des Antrags
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL XII AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER;...KAPITEL XII AKTENEINSICHT; AUSKUNFT AUS DEN AKTEN; EINSICHTNAHME IN DAS EUROPÄISCHE PATENTREGISTER;...
2. Akteneinsicht2. Akteneinsicht
  2.3 Beschränkungen der Akteneinsicht2.3 Beschränkungen der Akteneinsicht     2.5 Akteneinsicht vor Veröffentlichung der Anmeldung2.5 Akteneinsicht vor Veröffentlichung der Anmeldung  
 

2.4

Vertraulichkeit des Antrags

 

Der im Rahmen der Akteneinsicht geführte Schriftwechsel zwischen dem EPA und dem Antragsteller wird in den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil der Akte aufgenommen. Das EPA macht dem Anmelder gegenüber keine Angaben über Akteneinsichtnahme (siehe jedoch XII, 2.5, dritter Absatz).