Richtlinienfür die Prüfung TEIL A KAPITEL XI GEBÜHREN 10. Rückzahlung von Gebühren 10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände 10.2.2 Rückzahlung der weiteren Recherchengebühr
Hat der Anmelder auf Mitteilung der Recherchenabteilung eine weitere Recherchengebühr gezahlt, die Prüfungsabteilung auf Antrag jedoch festgestellt, dass die Aufforderung zur Zahlung der weiteren Recherchengebühr nicht gerechtfertigt war, so wird die weitere Recherchengebühr zurückgezahlt.