Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren
10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände
10.2.2 Rückzahlung der weiteren Recherchengebühr
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
10. Rückzahlung von Gebühren10. Rückzahlung von Gebühren
10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände10.2 Besondere Rückzahlungstatbestände
  10.2.1 Rückzahlung der Recherchengebühr10.2.1 Rückzahlung der Recherchengebühr     10.2.3 Rückzahlung der internationalen Recherchengebühr10.2.3 Rückzahlung der internationalen Recherchengebühr  
 

10.2.2

Rückzahlung der weiteren Recherchengebühr

 

Hat der Anmelder auf Mitteilung der Recherchenabteilung eine weitere Recherchengebühr gezahlt, die Prüfungsabteilung auf Antrag jedoch festgestellt, dass die Aufforderung zur Zahlung der weiteren Recherchengebühr nicht gerechtfertigt war, so wird die weitere Recherchengebühr zurückgezahlt.

 

Regel 46 (2)

Regel 112