Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL VIII SPRACHEN
7. Abweichungen von der Verfahrenssprache bei mündlichen Verfahren
 

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  6. Beglaubigung von Übersetzungen6. Beglaubigung von Übersetzungen       
 

7.

Abweichungen von der Verfahrenssprache bei mündlichen Verfahren

 

Abweichungen dieser Art werden in E-V behandelt.

 

Regel 2