Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
4. Eingangsprüfung
4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags
4.1.1 Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
4. Eingangsprüfung4. Eingangsprüfung
4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags4.1 Mindesterfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags
       4.1.2 Identifizierung des Anmelders4.1.2 Identifizierung des Anmelders  
 

4.1.1

Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird

 

Der "Hinweis, dass ein Patent beantragt wird" gemäß II, 4.1 i) erfolgt am zweckmäßigsten durch Verwendung des für den Erteilungsantrag vorgeschriebenen Formblatts oder der epoline®-Software für die Online-Einreichung (siehe auch III, 4).