Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHREN
9. Ermäßigung von Gebühren
9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung
9.2.5 Ermäßigung der Beschwerdegebühr
 

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TEIL A
KAPITEL XI GEBÜHRENKAPITEL XI GEBÜHREN
9. Ermäßigung von Gebühren9. Ermäßigung von Gebühren
9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung9.2 Ermäßigung auf Grund der Sprachenregelung
  9.2.4 Ermäßigung der Einspruchsgebühr9.2.4 Ermäßigung der Einspruchsgebühr       
 

9.2.5

Ermäßigung der Beschwerdegebühr

 

Die Beschwerdegebühr wird ermäßigt, wenn die Beschwerdeschrift in einer zugelassenen Nichtamtssprache sowie eine Übersetzung in einer Amtssprache des EPA eingereicht werden. Die Ermäßigung hängt nicht davon ab, dass auch später die Beschwerdebegründung in der zugelassenen Nichtamtssprache eingereicht wird.