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Wenn es für zweckmäßig gehalten wird, den Maßstab der Zeichnungen anzugeben, muss dessen zeichnerische Darstellung so ausgeführt werden, dass sie bei einer verkleinerten Wiedergabe der Zeichnung noch verwendbar ist. Dadurch werden Maßangaben wie z. B. "natürliche Größe" oder "Maßstab 1:2" unabhängig davon, ob sie in den Zeichnungen angebracht oder in der Beschreibung verwendet werden, zu Gunsten der grafischen Darstellung des Maßstabs ausgeschlossen.
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